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Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld

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Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert Ihnen den Zugang zum Recht, macht manch einen Prozess finanziell erst möglich. Sie übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen.

Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll.

Das Wichtigste zu beachten: 

Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.  

Mit einzelnen Rechtsschutzpakten wie  „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“, „Strafrecht “, sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen und preislich vergünstigen.

Für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann

Seguro empfehlt Ihnen jedoch, zu überlegen, ob sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen, beispielsweise wenn Sie:

  • sich für rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber für den Fall absichern wollen, dass dieser ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, eine Abmahnung erteilt oder eine Kündigung androht,

  • als Halter, Mieter oder Fahrer eines Fahrzeugs regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen, beispielsweise als Berufspendler,

  • Streitigkeiten um Versicherungsleistungen aus der Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten (dann kann die Rechtsschutzversicherung so wichtig werden wie die Kranken-/Berufsunfähigkeitsversicherung selbst),

  • Streit mit Ihrem Vermieter wegen Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen nicht ausschließen können.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers.  Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei Abschluss eines Vertrages mindestens 300.000 Euro vereinbaren.

Wichtig: Die Wartezeiten

Die Wartezeiten sind nicht einheitlich geregelt. Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Manche Versicherer bestehen auf einer Wartezeit von sechs Monaten. Grundsätzlich gilt: Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

Stichentscheid vereinbaren

Ist der Versicherer der Meinung, dass der Rechtsstreit keinen Erfolg verspricht, kann er die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Sie können entweder ihren Anwalt beauftragen, eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abzugeben. Darauf erfolgt der sogenannte Stichentscheid, der für beide Parteien bindend ist. Die Kosten trägt der Versicherer. Oder es gibt ein Schiedsgutachterverfahren. Dabei wird ein Anwalt durch den Versicherer beauftragt. Die Entscheidung des Schiedsgutachters bindet nur den Versicherer. Die Kosten dieses Verfahren trägt der Unterlegene.

Der Stichentscheid ist für Sie die bessere Alternative, da der Versicherer die Kosten übernehmen muss, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt. Achten Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf, dass der Stichentscheid vereinbart ist.

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit

Das bedeutet, dass auch Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, versichert sind. Voraussetzung bei den meisten Versicherern ist, dass der Vertrag mit dem betreffenden Risiko bereits seit mindestens 5 Jahren besteht. Relevant kann diese Klausel beispielsweise für Personen sein, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben: Häufig werden Leistungen wegen nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen abgelehnt. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist der Rechtsschutzversicherer mit der Klausel „Vorvertraglichkeit“ verpflichtet zur Übernahme der Kosten, obwohl die Ursache für den Rechtsstreit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt.

Seguro empfehlt die Rechtsschutzversicherung

Nutzen Sie besser einzelne Rechtsschutzpakete

Wenn Sie sich für einen Rechtsschutzvertrag entscheiden, greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz, sondern versuchen Sie, sich durch gezielte Auswahl einzelner Rechtsschutzpakte bedarfsgerecht und kostengünstig abzusichern. So können für Sie diese Pakete interessant sein:

Verkehrsrechtsschutz
Versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Versichert sind Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller auf Sie während der Vertragsdauer zugelassenen Fahrzeuge, ferner als Mieter eines Mietwagens, Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Zusätzlich sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge versichert.

Eigentümer- und Mietrechtsschutz
Versichert sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteil. Dingliche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Nachbarschaftsrecht. Außerdem sind Steuerstreitigkeiten vor Gericht wegen steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten versichert. Ferner Rechtsstreitigkeiten wegen einer Mieterhöhung, Mängeln der Mietsache, Räumung oder Kündigung.

Für Sie als Versicherungsnehmer besteht je nach Inhalt des Vertrages Versicherungsschutz als Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter, Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Dieser Rechtsschutz kann nur von Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Selbstständige Tätigkeiten mit einem bestimmten Umsatz (tarifindividuelle Grenze, oft  6.000 EUR oder 10.000 EUR im Jahr) bleiben unberücksichtigt. Für diese Streitigkeiten besteht kein Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst u.a. die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, die Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, z.B. einem Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstigen Verträge des  täglichen Lebens, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht, Verteidigung im Strafverfahren und in Bußgeldverfahren, beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Nichtbeachtung einer roten Ampel, und eine einmalige Erstberatung nach Änderung der Rechtslage im Familien- und Erbrecht (etwa: Testamentsanfechtung, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft).

Nicht versichert sind u.a. die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die nicht auf einer vertraglichen Grundlage beruhen (diese Ansprüche fallen in den Leistungsbereich der Haftpflichtversicherung), vorsätzlich begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, das sogenannte kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht bei Streik und Aussperrung), Fragen zur Baufinanzierung, Streitigkeiten aus Mietverträgen, das Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht, das dem Rechtsstreit vor Gericht vorgeschaltet ist, gerichtliche Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht und auch die rein vorsorgliche Beratung.

Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte / Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, bezahlte Berufstätigkeit ausüben.  

Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Dieser Privat-Rechtsschutz kann vereinbart werden, wenn der Versicherungsnehmer, der Ehegatte / Lebenspartner oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Versich­­­­erbar sind neben den  Rechtsfällen im privaten Bereich (mit den oben genannten Möglichkeiten wie  Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz) die   Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang der  Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Wird das berufliche Kostenrisiko eingeschlossen, dann ist das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit, die konkret im Versicherungsschein angegeben ist, versichert.

Daran erkennen Sie eine gute Rechtsschutzversicherung  

  • Die Versicherer übernehmen die Kosten des Rechtsstreits bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Summe sollte mindestens 300.000 Euro betragen.

  • Achten Sie darauf, dass das Widerspruchsverfahren vereinbart ist, um den Rechtsstreit vor Gericht im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht zu vermeiden.

  • Die Klausel „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ sollte vereinbart sein.

  • Anspruch auf Leistungen haben Sie erst nach Ablauf der Wartezeiten. Vorteilhaft ist es, wenn entweder keine oder kurze Wartezeiten  bestehen.

  • Der Versicherer kann wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen. Achten Sie darauf, dass der Stichentscheid Vertragsbestandteil ist.

Seguro empfehlt die Rechtsschutzversicherung

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