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Die Private - Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist ein sehr wichtiger Baustein für die Zukunft vieler Menschen geworden. Nach aktuellem Stand wird es zukünftig mehr Rentenbezieher im Vergleich zu Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Der Grund dafür ist die demographische Entwicklung und eine niedrige Geburtenrate.
Dies stellt für die gesetzliche Rentenversicherung ein Problem dar. Man kann davon ausgehen, dass die Leistungen der Rente sinken oder die Beiträge steigen werden. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich zusätzlich privat ein Vermögen aufbauen. Für die private Altersvorsorge gibt es verschiedene Arten der Rentenvorsorge.
Welche Art von Rentenversicherung Sie für sich wählen, ist meist abhängig von dem Berufsstatus. Dabei gibt es für bestimmte Berufsgruppen verschiedene Fördermöglichkeiten oder Steuervorteile. Mögliche Anlagemodelle sind zum Beispiel die private Rentenversicherung, die Riester- und Rürup-Rente oder die betriebliche Altersversorgung.
Deutsche Rentenversicherungen
In Deutschland gibt es zum einen die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen die private Rentenversicherung. Beide Systeme sind voneinander unabhängig und sind in Bezug auf die Rentenstruktur sehr unterschiedlich.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem sogenannten Umlageverfahren und beginnt in der Regel ab einem Alter von 67 Jahren mit der Auszahlung der Rentenleistung. Mit dem Umlageverfahren werden die Renten von den aktuellen Beitragseinnahmen berufstätiger Personen bedient.
Die Höhe der gesetzlichen Rentenleistung ist davon abhängig, wie lange und wie viel die versicherte Person in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine übliche Vorsorgeart für das Rentenalter. Bei dieser Form der Rentenversicherung wird monatlich ein fester Betrag eingezahlt und verzinslich angelegt. Die Zinserträge müssen während der Ansparphase nicht versteuert werden, so dass ein Zinses-Zins-Effekt entsteht, der das Vermögen in der Regel stärker wachsen lässt.
In der privaten Rentenversicherung wählen Sie den Beginn der Rente individuell aus. So können Sie beispielsweise bereits ab dem 63. Lebensjahr oder sofort eine Rentenleistung beziehen.
Zusätzlich bestimmen Sie die gewünschte Höhe der Rente absolut selbstständig. Je höher der Beitrag für die private Rentenversicherung ist, desto höher ist in der Regel auch die Rente. Die Höhe der Beiträge kann sogar ohne eine bestimmte Begrenzung gewählt werden.
Seguro empfehlt die Private - Rentenversicherung
Wie wird die private Rentenversicherung ausgezahlt ??
Das angesammelte Vermögen wird zum Ende der Beitragszahlungsdauer an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Form der Auszahlung kann der Versicherungsnehmer selber festlegen. Oft ist dies aber von dem abgeschlossenen Rententarif abhängig. Die private Rentenversicherung kann mit verschiedenen Leistungsarten gewählt werden:
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lebenslange monatliche Rente 
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einmalige Kapitalabfindung 
Beitragsrückgewähr
Neben der Rentenleistung ist es möglich, dass Sie eine Beitragsrückgewähr in den Schutz mit einschließen. Tritt der Tod vor dem Renteneintritt der versicherten Person ein, werden die eingezahlten Beiträge von der Versicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Rentengarantiezeit
Bei der Rentenversicherung besteht das Risiko, dass der Versicherte kurz nach Eintritt in das Rentenalter verstirbt. Hat die Rentenzahlung zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen, verfällt normalerweise das restliche Guthaben. Wenn Sie sich vor diesem Risiko absichern möchten, gibt es den Einschluss einer Rentengarantiezeit. Mit der Rentengarantiezeit wird die Rente mindestens über den vereinbarten Zeitraum ausgezahlt, auch wenn die versicherte Person vorher stirbt.
Riester-Rente
Die Riester-Rente dient als zusätzliche Absicherung neben anderen Vorsorgearten und zeichnet sich vor allem durch die staatlich geförderten Zulagen aus. Die Rente kann bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und wird spätestens in einem Alter von 67 Jahren ausgezahlt.
Während der Vertragslaufzeit der Riester-Rente ist es Kunden der Versicherung möglich, einen Teil des angesparten Kapitals aus dem Vertrag zu nehmen. Dabei muss die Auszahlungssumme zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro liegen. Zusätzlich besteht noch zum Rentenbeginn die Möglichkeit sich bis zu 30 Prozent des Vermögens auszahlen zu lassen.
Während der Ansparphase sind die gezahlten Versicherungsbeiträge steuerfrei. Eine Steuer muss erst ab Rentenbeginn mit den monatlichen Renteneingängen abgeleistet werden. Geht man davon aus, dass der Steuersatz für Rentner geringer als für Berufstätige ist, erhält man aus der Riester-Rente eine zusätzliche Ersparnis.
Auszahlung der Riester - Rente
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lebenslange Rentenzahlung 
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gesonderte, einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn 
Rürup-Rente für Selbstständige
Als Rentenversicherung gibt es für Selbstständige eine besondere Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ermöglicht es Selbstständigen, die jährlich eingezahlten Sparbeiträge steuerlich abzusetzen. Die Versicherungsbeiträge für die Rürup-Rente werden dann als Sonderausgaben wirksam gemacht.
Rentenbeginn / Rürup - Rente
Eine Auszahlung der Versicherungsleistung ist frühestens mit 60 Jahren möglich. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich immer in Form einer lebenslangen Rentenzahlung. Nur in Ausnahmefällen ist eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Folgende Leistungen kann man aus der Rürup-Rente beziehen:
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lebenslange Rente 
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einmalige Kapitalabfindung, wenn die monatliche Rente eine bestimmte Bezugsgröße nicht erreicht 
Freiwillige Zuzahlungen
Jedes Jahr dürfen Sie eine einmalige, freiwillige Zuzahlung in die Rürup-Rente leisten. Dadurch erhöhen Sie das angesammelte Kapital und die damit verbundene Rente bei dem Renteneintritt. Die Zuzahlung muss mindestens 1.000,- Euro und darf maximal 20.000,- Euro betragen.
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